Postvollmacht

Postvollmacht
Pọst|voll|macht, die:
a) Bevollmächtigung, für einen Dritten 1Post (3) in Empfang zu nehmen:
jmdm. eine P. erteilen;
b) Schriftstück, durch das jmdm. eine Postvollmacht (a) erteilt wird.

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Pọst|voll|macht, die: a) Bevollmächtigung, für einen Dritten 1Post (3) in Empfang zu nehmen: jmdm. eine P. erteilen; b) Schriftstück, durch das jmdm. eine ↑Postvollmacht (a) erteilt wird: eine P. vorlegen.

Universal-Lexikon. 2012.

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